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| EUROPÄISCHE GESETZGEBUNG ZUM ARBEITSPLATZ UND ZUR BENUTZUNG PERSÖNLICHER SCHUTZAUSRÜSTUNGEN (PSA) | |
Die EU-Richtlinie 89/656/EWG des Rates vom 30. November 1989 über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung Persönlicher Schutzausrüstungen durch Arbeitnehmer bei der Arbeit. Die Hauptanforderung der EU-Richtlinie 89/656/EWG des Rates zu der Benutzung von Persönlichen Schutzausrüstungen am Arbeitsplatz lautet, dass diese kostenlos zur Verfügung gestellt und am Arbeitsplatz benutzt werden muss, wenn Risiken für die Gesundheit und Sicherheit bestehen, die nicht auf andere Art ausreichend gehandhabt werden können. Nach den Vorschriften müssen diese Schutzausrüstungen die folgenden Anforderungen erfüllen:
EU-Richtlinie 89/686/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten zu Persönlichen Schutzausrüstungen, die in der Europäischen Gemeinschaft zum Verkauf angeboten werden. Persönliche Schutzausrüstung wird in der Richtlinie 89/686/EWG als ein Mittel oder Gerät definiert, das dazu bestimmt ist, von einer Person getragen oder gehalten zu werden und gegen Risiken schützen soll, die ihre Gesundheit oder Sicherheit gefährden. Die Hauptzielsetzungen der Richtlinie lauten:
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| EG-BAUMUSTERPRÜFUNG UND CE-KENNZEICHNUNG FÜR PSA | |
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Für bestimmte PSA gelten zusätzliche Bestimmungen mit detaillierteren, spezifischen Anforderungen bezüglich Konstruktion, Herstellung, Qualitätsniveau und relevanten Prüfeigenschaften und -methoden. Das Ziel von KIMBERLY-CLARK PROFESSIONAL* ist es, zu einem effektiven Schutz von Kopf bis Fuß vor Verletzungen und Erkrankungen am Arbeitsplatz für Mitarbeiter beizutragen. Die folgenden gesetzlichen Vorschriften werden als Beitrag zur Schaffung von sicheren Arbeitsplätzen angeboten und sollen durch deren Einhaltung zum Tragen von richtig ausgewählter Persönlicher Schutzausrüstung ermutigen. KIMBERLY-CLARK PROFESSIONAL* Sicherheitslösungen - Produktkategorien |
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