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EUROPÄISCHE GESETZGEBUNG ZUM ARBEITSPLATZ UND ZUR BENUTZUNG PERSÖNLICHER SCHUTZAUSRÜSTUNGEN (PSA)

Die EU-Richtlinie 89/656/EWG des Rates vom 30. November 1989 über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung Persönlicher Schutzausrüstungen durch Arbeitnehmer bei der Arbeit.

Die Hauptanforderung der EU-Richtlinie 89/656/EWG des Rates zu der Benutzung von Persönlichen Schutzausrüstungen am Arbeitsplatz lautet, dass diese kostenlos zur Verfügung gestellt und am Arbeitsplatz benutzt werden muss, wenn Risiken für die Gesundheit und Sicherheit bestehen, die nicht auf andere Art ausreichend gehandhabt werden können. Nach den Vorschriften müssen diese Schutzausrüstungen die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Vor dem Gebrauch muss eine angemessene Bewertung durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass sie für den Zweck geeignet ist
  • Sie müssen richtig gewartet und gelagert werden
  • Sie müssen mit einer Bedienungsanleitung für den sicheren Gebrauch versehen sein
  • Sie müssen von den Arbeitnehmern richtig angelegt werden (z.B. korrekte Passform und Kompatibilität mit anderen Schutzvorrichtungen)
  • Sie werden vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung gestellt

EU-Richtlinie 89/686/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten zu Persönlichen Schutzausrüstungen, die in der Europäischen Gemeinschaft zum Verkauf angeboten werden.

Persönliche Schutzausrüstung wird in der Richtlinie 89/686/EWG als ein Mittel oder Gerät definiert, das dazu bestimmt ist, von einer Person getragen oder gehalten zu werden und gegen Risiken schützen soll, die ihre Gesundheit oder Sicherheit gefährden. Die Hauptzielsetzungen der Richtlinie lauten:

  • Es muss sichergestellt sein, dass diese Ausrüstungen die grundlegenden Anforderungen an den Gesundheits- und Arbeitsschutz und alle anderen durch diese Richtlinie festgelegten Bestimmungen erfüllen, um den Gesundheitsschutz und die Sicherheit der Benutzer durch den bestmöglichsten Schutz gegen die am Arbeitsplatz auftretenden Risiken zu gewährleisten.
  • Den freien Warenverkehr dieser Art von Ausrüstungen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft sicherzustellen.
  • Einrichtung von Kontrollmaßnahmen, um zu verhindern, dass nicht konforme Persönliche Schutzausrüstungen auf dem Gebiet der Europäischen Union vertrieben werden.

EG-BAUMUSTERPRÜFUNG UND CE-KENNZEICHNUNG FÜR PSA

Für bestimmte PSA gelten zusätzliche Bestimmungen mit detaillierteren, spezifischen Anforderungen bezüglich Konstruktion, Herstellung, Qualitätsniveau und relevanten Prüfeigenschaften und -methoden. Das Ziel von KIMBERLY-CLARK PROFESSIONAL* ist es, zu einem effektiven Schutz von Kopf bis Fuß vor Verletzungen und Erkrankungen am Arbeitsplatz für Mitarbeiter beizutragen. Die folgenden gesetzlichen Vorschriften werden als Beitrag zur Schaffung von sicheren Arbeitsplätzen angeboten und sollen durch deren Einhaltung zum Tragen von richtig ausgewählter Persönlicher Schutzausrüstung ermutigen.

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