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Persönliche Schutzausrüstung Es gibt zwei wichtige EU-Richtlinien für persönliche Schutzausrüstungen (PSA):
B. Richtlinie 89/656/EWG - Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durch Arbeitnehmer bei der Arbeit A. Angleichung der Rechtsvorschriften für persönliche Schutzausrüstungen Richtlinie 89/686/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für persönliche Schutzausrüstungen. ABl. Nr. L 399 vom 30/12/1989 S. 0018 - 0038 Zusammenfassung: Diese Richtlinie ist in Kombination mit der Richtlinie über die Benutzung und Wahl persönlicher Schutzausrüstungen am Arbeitsplatz anzuwenden. Sie definiert die Ziele bzw. "grundlegenden Sicherheitsanforderungen", die die persönlichen Schutzausrüstungen zum Herstellungszeitpunkt und vor dem Inverkehrbringen erfüllen müssen: die allgemeinen Anforderungen an alle PSA, die zusätzlichen Anforderungen für mehrere PSA-Arten oder -Typen sowie die risikorelevanten Zusatzanforderungen. Änderungen/Ergänzungen:
Richtlinie 89/656/EWG des Rates vom 30. November 1989 über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durch Arbeitnehmer bei der Arbeit (Dritte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG), ABl. Nr. L 393 vom 30.12.1989, S. 18. Zusammenfassung: Inhalt der Richtlinie
Quelle:Europäische Kommission.
Generaldirektion für Beschäftigung und Soziale Angelegenheiten; 15. Oktober 1999. Luxemburg:
Büro für Offizielle Publikationen der Europäischen Kommission. 2000. 265 ff.
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Die in Europa zum Arbeitsschutz eingeführten PSA-Richtlinien (für Persönliche Schutzausrüstung) definieren drei Gefahrenkategorien nach folgenden Einsatzbereichen.
CE Komplex vereinfacht
Innerhalb der Kategorie CE Komplex wurden Schutzklassen definiert, um dem Benutzer die Wahl der geeigneten Schutzkleidung für den jeweiligen Einsatzbereich zu vereinfachen.
Diese Typisierung gliedert sich folgendermaßen:
Gesetzliche Verpflichtungen des Unternehmens
Arbeitgeber sind gesetzlich zur Einhaltung folgender Punkte verpflichtet: Wir beraten Sie gerne bei der Erfüllung dieser Kriterien. Welche Anforderungen Sie an uns stellen können
Die europäischen Richtlinien fordern vom Hersteller, dass die Produkte: Die gesamte KLEENGUARD® Schutzkleidung sowie alle TECNOL* Respiratoren und SAFESKIN* Handschuhe* führen ein CE-Zeichen der betreffenden Zertifizierungseinrichtung oder Prüfstelle. Alle Produkte, die nicht in den gesetzlich geregelten Bereich fallen, wurden von uns selbst zertifiziert. * Die Zertifizierung und Vergabe des CE-Zeichens für SAFESKIN* LXT Handschuhe wurde bereits beantragt. |
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Vereinfachte Produktnamen
Vereinfachte Auswahl der geeigneten KLEENGUARD® Schutzkleidung. Die europäische Gesetzgebung kann teilweise etwas verwirrend sein. Unsere Schutzkleidungspyramide wird Ihnen bei der Entschlüsselung der Richtlinien helfen, da sie die Schutzklassen übersichtlich nach Ausstattung und Typen anordnet. |
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Kurz gesagt: Je weiter unten in der Pyramide ein Produkt aufgeführt ist, desto niedriger ist seine Schutzklasse. Nachdem Sie die Gefährdung analysiert haben, können Sie mit Hilfe unserer Pyramide die erforderliche Schutzklasse herausfinden. Sobald Sie die erforderliche Schutzklasse ermittelt haben, können Sie mit unserem vereinfachten Produktbezeichungssystem schnell die richtige KLEENGUARD® Schutzkleidung bestimmen. |
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Die Produktbezeichnungen beziehen sich direkt auf die Schutzklasse. Einfacher geht's nicht. Alle SAFESKIN* Laborhandschuhe führen das CE-Zeichen und sind als Medizinprodukt der Klasse 1 zugelassen. |
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